Hautschutzplan im Friseursalon: Pflichten und Praxis
Hautschutzplan, Handschuhe, Feuchtarbeit und Vorsorge: Was die TRGS 530 und die BGW vorschreiben – und wie Sie Ihr Team wirksam schützen.
Kurz gesagt
- In jedem Friseursalon muss ein Hautschutzplan gut sichtbar aushängen (TRGS 530).
- Handschuhe sind Pflicht beim Haarewaschen, Färben, bei der Dauerwelle, beim Anmischen und beim Desinfizieren.
- Wer regelmäßig mehr als zwei Stunden am Tag Feuchtarbeit leistet, muss arbeitsmedizinische Vorsorge angeboten bekommen – ab vier Stunden ist sie Pflicht.
- Das Team wird zum Hautschutz unterwiesen – vor Beginn der Tätigkeit und danach mindestens einmal im Jahr.
Warum Hautschutz im Salon so wichtig ist
Wasser, Shampoo, Färbe- und Dauerwellmittel belasten die Haut der Hände jeden Tag. Hauterkrankungen gehören zu den häufigsten Berufskrankheiten im Friseurhandwerk – und sie sind einer der Gründe, warum Fachkräfte den Beruf verlassen. Die gute Nachricht: Mit konsequentem Hautschutz lassen sie sich weitgehend vermeiden. Deshalb schreibt die Technische Regel für Gefahrstoffe TRGS 530 „Friseurhandwerk“ konkrete Schutzmaßnahmen vor.
Was in den Hautschutzplan gehört
Der Hautschutzplan ist eine einfache Übersicht, die zeigt, wann welches Produkt verwendet wird. Er hängt dort, wo er gebraucht wird – am Waschplatz, im Mischbereich oder im Personalraum.
- Schützen: welcher Handschuh bei welcher Tätigkeit, welches Hautschutzmittel vor der Arbeit und nach Pausen.
- Reinigen: welches milde Reinigungsmittel – Händewaschen auf das Nötige beschränken.
- Pflegen: welche Pflegecreme nach der Arbeit und bei Bedarf zwischendurch.
- Die konkreten Produktnamen, damit jede Mitarbeiterin weiß, welche Tube gemeint ist.
Handschuhe: wann und welche
Nach TRGS 530 sind geeignete Schutzhandschuhe zu tragen beim Haarewaschen, Färben, Tönen, Blondieren, bei der Dauerwelle, beim Anmischen und Abfüllen von Friseurchemikalien sowie beim Reinigen und Desinfizieren von Werkzeugen. Die BGW empfiehlt:
- Haarewaschen: Einmalhandschuhe aus Nitril oder Vinyl mit langen Stulpen über das Handgelenk.
- Färben, Blondieren, Dauerwelle: Einmalhandschuhe, die für Friseurchemikalien geeignet sind – nach jeder Kundin wechseln, nie wiederverwenden.
- Reinigen und Desinfizieren: chemikalienbeständige, wiederverwendbare Schutzhandschuhe.
- Handschuhe in passenden Größen bereitstellen; bei längerem Tragen Baumwoll-Unterziehhandschuhe gegen Schwitzen.
Feuchtarbeit und arbeitsmedizinische Vorsorge
Als Feuchtarbeit gilt nach TRGS 401 unter anderem, wenn die Hände regelmäßig mehr als zwei Stunden am Tag Kontakt mit Wasser haben, ebenso lange flüssigkeitsdichte Handschuhe getragen werden oder die Hände sehr häufig gewaschen werden. Im Salon ist das schnell erreicht.
- Mehr als zwei Stunden Feuchtarbeit am Tag: Sie müssen arbeitsmedizinische Vorsorge anbieten (Angebotsvorsorge).
- Vier Stunden und mehr: Die Vorsorge ist Pflicht (Pflichtvorsorge nach ArbMedVV).
- Die BGW empfiehlt, allen Beschäftigten mit Feuchtarbeit die Vorsorge anzubieten.
Praktischer Tipp: Wo es der Schnitt erlaubt, am trockenen Haar schneiden und Nassarbeiten auf mehrere Personen verteilen – das senkt die Feuchtarbeitszeit jeder Einzelnen.
Unterweisung und Dokumentation
Friseurchemikalien sind Gefahrstoffe. Nach der Gefahrstoffverordnung (§ 14 GefStoffV) müssen Beschäftigte vor Aufnahme der Tätigkeit und danach mindestens einmal jährlich mündlich und arbeitsplatzbezogen unterwiesen werden. Inhalt und Zeitpunkt sind schriftlich festzuhalten und von den Unterwiesenen durch Unterschrift zu bestätigen. Grundlage sind die Betriebsanweisungen für Ihre Produkte.
Wenn die Haut trotzdem Probleme macht
Rötungen, Juckreiz oder Einrisse sollten früh ärztlich abgeklärt werden. Über den Hautarzt kann das Hautarztverfahren der BGW eingeleitet werden – mit Beratung, Schutzprodukten und Hautschutzseminaren. Je früher, desto besser die Chancen, im Beruf zu bleiben.
So hilft HeadOffice
Hautschutzplan, Gefährdungsbeurteilung und Unterweisungen an einem Ort
- Hautschutzplan als PDF zum Aushängen
- Gefährdungsbeurteilung je Standort mit Maßnahmen und Prüfdatum
- Unterweisungsmatrix: Wer ist wann unterwiesen, was wird fällig?
- Erinnerung per E-Mail vor dem Termin
Häufige Fragen
Muss der Hautschutzplan ausgehängt werden?
Ja. Nach TRGS 530 ist in jedem Friseursalon ein Hautschutzplan an gut sichtbarer Stelle auszuhängen.
Reichen Latexhandschuhe?
Gepuderte Latexhandschuhe sind wegen der Allergiegefahr ungeeignet. Für Friseurchemikalien werden Einmalhandschuhe aus geeignetem Material wie Nitril verwendet – achten Sie auf die Herstellerangaben zur Eignung.
Wer zahlt die Handschuhe und Hautschutzmittel?
Der Arbeitgeber. Persönliche Schutzausrüstung und Hautschutzmittel stellt der Betrieb kostenlos zur Verfügung.
Wie oft muss unterwiesen werden?
Vor Beginn der Tätigkeit und danach mindestens einmal im Jahr, bei Jugendlichen mindestens halbjährlich.
Quellen
- BGW: Sichere Seiten für das Friseurhandwerk – Hautschutz (Stand 07/2026)
- TRGS 530 Friseurhandwerk – Abschnitt 5 Schutzmaßnahmen
- § 14 Gefahrstoffverordnung – Unterrichtung und Unterweisung
- Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge (ArbMedVV)
Stand: September 2026. Dieser Ratgeber gibt einen Überblick und ersetzt keine Rechtsberatung. Tarifverträge, Betriebsvereinbarungen oder Regeln Ihrer Kammer können abweichen. Bei konkreten Fragen wenden Sie sich an Ihre Handwerkskammer, Innung, die BGW oder eine Fachanwältin für Arbeitsrecht.
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