Ratgeber

Unterweisungen im Friseursalon: wer, wann, wie oft

Jährlich, halbjährlich, mit Unterschrift? Welche Unterweisungen im Salon Pflicht sind, welche Themen dazugehören und wie Sie sie richtig dokumentieren.

Stand: September 2026 · Lesezeit ca. 5 Minuten

Kurz gesagt

  • Jede Mitarbeiterin wird vor Beginn der Tätigkeit und danach mindestens einmal jährlich unterwiesen.
  • Für Jugendliche unter 18 gilt: mindestens halbjährlich.
  • Unterweisungen zu Gefahrstoffen müssen schriftlich festgehalten und unterschrieben werden.
  • Grundlage ist Ihre Gefährdungsbeurteilung – sie zeigt, welche Themen in Ihrem Salon dazugehören.

Wer, wann, wie oft?

  • Alle Beschäftigten: bei der Einstellung, bei neuen Aufgaben, Geräten oder Produkten und danach regelmäßig (§ 12 ArbSchG). Die Unfallversicherung verlangt eine Wiederholung mindestens einmal jährlich mit Dokumentation (§ 4 DGUV Vorschrift 1).
  • Jugendliche: vor Beginn der Beschäftigung und bei wesentlichen Änderungen, Wiederholung mindestens halbjährlich (§ 29 JArbSchG).
  • Gefahrstoffe wie Färbe-, Blondier- und Dauerwellmittel: mündlich und arbeitsplatzbezogen vor Aufnahme der Tätigkeit und mindestens jährlich; Inhalt und Zeitpunkt schriftlich festhalten und von den Unterwiesenen durch Unterschrift bestätigen lassen (§ 14 Abs. 2 GefStoffV).
  • Auch Aushilfen, Minijobber und Praktikanten werden unterwiesen – bevor sie loslegen.

Typische Themen im Friseursalon

🧴

Hautschutz & Handschuhe

Hautschutzplan, richtige Handschuhe, Feuchtarbeit, Hautpflege.

⚗️

Gefahrstoffe

Betriebsanweisungen für Farbe, Blondierung, Dauerwelle; Anmischen, Lagern, Entsorgen.

🧼

Hygiene

Reinigung und Desinfektion von Werkzeugen, Umhängen und Arbeitsplätzen.

🩹

Erste Hilfe

Ersthelfer, Verbandkasten, Verbandbuch, Notrufnummern, Verhalten bei Schnittverletzungen.

🔥

Brandschutz

Fluchtwege, Feuerlöscher, Umgang mit Föhn, Glätteisen und Mehrfachsteckdosen.

🪑

Ergonomie & Sicherheit

Rückenschonendes Arbeiten, Stuhlhöhe, rutschfeste Schuhe, scharfe Werkzeuge.

Je nach Salon kommen weitere Themen dazu – zum Beispiel Mutterschutz, Datenschutz im Umgang mit Kundendaten oder die Bedienung neuer Geräte.

So dokumentieren Sie richtig

  • Datum und Thema der Unterweisung
  • Wer unterwiesen hat
  • Wer teilgenommen hat – mit Unterschrift
  • Verwendete Unterlagen, etwa Betriebsanweisungen oder Hautschutzplan

Bewahren Sie die Nachweise auf – im Schadensfall oder bei einer Besichtigung durch die BGW oder das Amt für Arbeitsschutz sind sie Ihr Beleg.

Ersthelfer und Brandschutzhelfer nicht vergessen

In Betrieben mit 2 bis 20 anwesenden Beschäftigten muss mindestens eine ausgebildete Ersthelferin da sein (§ 26 DGUV Vorschrift 1); die Fortbildung ist in der Regel alle zwei Jahre fällig. Als Brandschutzhelfer sollen nach ASR A2.2 in der Regel 5 % der Beschäftigten ausgebildet sein. Denken Sie bei mehreren Standorten und im Schichtbetrieb daran, dass zu jeder Öffnungszeit jemand vor Ort ist.

Die Gefährdungsbeurteilung als Grundlage

Welche Unterweisungen nötig sind, ergibt sich aus der Gefährdungsbeurteilung (§§ 5, 6 ArbSchG). Sie beschreibt für jeden Standort die Gefährdungen – im Salon vor allem Feuchtarbeit, Chemikalien, Stäube, Schnittverletzungen und Belastungen durch Stehen – und die Maßnahmen dagegen. Die BGW stellt dafür branchenspezifische Vorlagen bereit.

Unterweisungen planen, nachweisen und rechtzeitig daran erinnert werden

  • Matrix: Welche Mitarbeiterin ist wann zu welchem Thema unterwiesen?
  • Fällige Unterweisungen rot markiert, Erinnerung per E-Mail
  • Halbjährlicher Rhythmus für Jugendliche automatisch
  • Gefährdungsbeurteilung und Hautschutzplan je Standort

Häufige Fragen

Kann ich die Unterweisung online machen?

Allgemeine Inhalte können digital vermittelt werden. Die Unterweisung zu Gefahrstoffen muss nach GefStoffV mündlich und arbeitsplatzbezogen erfolgen – ergänzen Sie digitale Inhalte also durch ein kurzes Gespräch am Arbeitsplatz.

Muss ich als Inhaberin selbst unterweisen?

Sie können die Aufgabe an eine zuverlässige, fachkundige Person übertragen, zum Beispiel die Salonleitung. Die Verantwortung bleibt bei Ihnen.

Was passiert, wenn ich nicht unterweise?

Fehlende Unterweisungen können – etwa bei Gefahrstoffen – als Ordnungswidrigkeit mit Bußgeld geahndet werden. Vor allem aber stehen Sie nach einem Unfall ohne Nachweis schlecht da.

Quellen

Stand: September 2026. Dieser Ratgeber gibt einen Überblick und ersetzt keine Rechtsberatung. Tarifverträge, Betriebsvereinbarungen oder Regeln Ihrer Kammer können abweichen. Bei konkreten Fragen wenden Sie sich an Ihre Handwerkskammer, Innung, die BGW oder eine Fachanwältin für Arbeitsrecht.

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